Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Das Studium
in der Praxis
In der Studienpraxis stehen die Abläufe an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und evtl. auch in Justizvollzugseinrichtungen im Vordergrund. Hier werden die Studierenden von zukünftigen Kolleginnen und Kollegen betreut. Dabei gilt es, in realen Fällen die Rechtsanwendung umzusetzen, Entscheidungen zu formulieren und den Umgang mit rechtssuchenden Bürgern zu erlernen.
Während des gesamten Praxisjahres treffen sich wöchentlich außerdem feste Arbeitsgemeinschaften, um die praktische Ausbildung durch theoretische Grundlagen zu vertiefen.
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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife
STUDIENBEGINN UND DAUER
Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre
STUDIENORT
Hochschule Schwetzingen und
Außenkurse in Ulm
AUSBILDUNGSVERLAUF
1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienpraxis)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium II)
ANWÄRTERBEZÜGE
Netto-Gehalt von ca. EUR 1350,– monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.
ABSCHLUSS
Dipl. Rechtspfleger/in (FH)