Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Das Studium
in der Praxis

In der Studienpraxis stehen die Abläufe an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und evtl. auch in Justizvollzugseinrichtungen im Vordergrund. Hier werden die Studierenden von zukünftigen Kolleginnen und Kollegen betreut. Dabei gilt es, in realen Fällen die Rechtsanwendung umzusetzen, Entscheidungen zu formulieren und den Umgang mit rechtssuchenden Bürgern zu erlernen.

Während des gesamten Praxisjahres treffen sich wöchentlich außerdem feste Arbeitsgemeinschaften, um die praktische Ausbildung durch theoretische Grundlagen zu vertiefen.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

STUDIENBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre

STUDIENORT

Hochschule Schwetzingen und
Außenkurse in Ulm

AUSBILDUNGSVERLAUF

1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienpraxis)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium II)

ANWÄRTERBEZÜGE

Netto-Gehalt von ca. EUR 1350,– monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.

ABSCHLUSS

Dipl. Rechtspfleger/in (FH)