Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Das ist
der Hammer!
Mit Recht
in die Zukunft!
Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem Land nicht funktionieren.
Auf dieser Webseite stellen wir Ihnen die wichtige Arbeit der Rechtspfleger vor und informieren Sie über das Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) / zum Diplom-Rechtspfleger (FH).
Informieren Sie sich jetzt – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife
STUDIENBEGINN UND DAUER
Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre
STUDIENORT
Hochschule Schwetzingen und
Außenkurse in Ulm
AUSBILDUNGSVERLAUF
1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienpraxis)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium II)
ANWÄRTERBEZÜGE
Netto-Gehalt von ca. EUR 1350,– monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.
ABSCHLUSS
Dipl. Rechtspfleger/in (FH)