Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Das Studium an
der Hochschule

Für Studierende bietet das Studium zur Gerichtsvollzieherin (LL.B.) / zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) an der Hochschule für Rechtspflege optimale Bedingungen:

Vorlesungen in kleinen Gruppen ermöglichen einen engen Austausch zwischen Studierenden und Dozierenden. Alle Dozentinnen und Dozenten, die an der Hochschule unterrichten, verfügen über mehrjährige Praxiserfahrung und bilden sich für ihre Lehrtätigkeit regelmäßig fort.

Die Hochschule für Rechtspflege befindet sich in einem vollständig renovierten Flügel des Schwetzinger Schlosses. Hier verbinden sich historisches Ambiente und modernste Hörsaaltechnik zu einer angenehmen Lehr- und Lernatmosphäre.

Die Stadt Schwetzingen mit 22.000 Einwohnern, nahe bei Mannheim und Heidelberg gelegen, bietet darüber hinaus alles, was zu einem Studentenleben gehört. Mit einer Vermieterkartei ist die Hochschule gerne bei der Wohnungsvermittlung behilflich.

Alles was Recht ist

Im Rahmen des Studiums stehen die Rechtsgebiete im Vordergrund, die den Arbeitsalltag einer Gerichtsvollzieherin / eines Gerichtsvollziehers prägen. Dazu gehören Vorlesungen zu den Bereichen

  • Zwangsvollstreckungsrecht mit den entsprechenden Dienstvorschriften,
  • Kostenrecht sowie
  • Arbeits- und Steuerrecht.

Hinzu kommt ein breites juristisches Fachwissen mit Vorlesungen

  • zum Bürgerlichen Recht mit Schwerpunkten im Vertragsrecht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht,
  • zum Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • zum Strafrecht und
  • zu den Grundlagen des Europa- und Verfassungsrechts.

Außerdem werden Themen und Inhalte vermittelt, die für die praktische Arbeit wichtig sind, wie

  • Betriebswirtschaftslehre,
  • Grundlagen der Kommunikation,
  • Interkulturelle Kompetenz sowie
  • Deeskalationstechniken und Grundlagen des Eigenschutzes.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

STUDIENBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre

STUDIENORT

Hochschule Rechtspflege Schwetzingen

AUSBILDUNGSVERLAUF

1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung
(Studienphase II)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase III)

ANWÄRTERBEZÜGE

Netto-Gehalt von ca. 1.350 EUR - monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.

ABSCHLUSS

Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)