Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Das Studium
als persönliche Wahl
Jura ist zudem eine Wertungswissenschaft. Ob eine rechtliche Entscheidung richtig und gerecht ist, kann deshalb nicht mit naturwissenschaftlicher Eindeutigkeit festgestellt werden, sondern bedarf einer Abwägung verschiedener Argumente und Aspekte. Deshalb sollte es Ihnen Spaß machen zu argumentieren, sich mit anderen auszutauschen und am Ende mit Ihrer abschließenden Entscheidung Verantwortung zu übernehmen.
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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife
STUDIENBEGINN UND DAUER
Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre
STUDIENORT
Hochschule Schwetzingen und
Außenkurse in Ulm
AUSBILDUNGSVERLAUF
1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienpraxis)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium II)
ANWÄRTERBEZÜGE
Netto-Gehalt von ca. EUR 1350,– monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.
ABSCHLUSS
Dipl. Rechtspfleger/in (FH)