Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Ein Beruf
mit Perspektive
Als Beamte des gehobenen Justizdienstes haben Rechtspflegerinnen / Rechtspfleger einen abwechslungsreichen und attraktiven Arbeitsplatz, der ihnen finanzielle Sicherheit, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie umfangreiche Fortbildungsangebote bietet. Prüfungsabsolventen werden als Justizoberinspektorin / Justizoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10) eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Oberamtsrätin / zum Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13).
Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können in den höheren Dienst aufsteigen oder eine Zusatzausbildung zur Amtsanwältin / zum Amtsanwalt bei einer Staatsanwaltschaft absolvieren.
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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife
STUDIENBEGINN UND DAUER
Jährlich zum 1. September, 3 Jahre
STUDIENORT
Hochschule Schwetzingen
AUSBILDUNGSVERLAUF
1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienpraxis)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium II)
ANWÄRTERBEZÜGE
Netto-Gehalt von ca. EUR 1.350,– monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.
ABSCHLUSS
Dipl. Rechtspfleger/in (FH)