Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Ein Beruf mit Verantwortung

Der Beruf des Rechtspflegers ist etwas ganz Besonderes – auch im europäischen Vergleich. Denn Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich. Diese Weisungsfreiheit macht den Beruf besonders attraktiv und gleichzeitig besonders verantwortungsvoll.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

STUDIENBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre

STUDIENORT

Hochschule Schwetzingen und
Außenkurse in Ulm

AUSBILDUNGSVERLAUF

1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienpraxis)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium II)

ANWÄRTERBEZÜGE

Netto-Gehalt von ca. EUR 1350,– monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.

ABSCHLUSS

Dipl. Rechtspfleger/in (FH)