Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium der Justiz und für Migration ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite http://www.mit-recht-in-die-zukunft.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Nicht-Text-Inhalt: Die Grafiken der Webseite haben keinen Alternativtext (Alt-Attribute).
  • Info und Beziehungen: Das HTML-Strukturelement für Listen wird nicht immer in Listen eingesetzt.
  • Benutzung von Farbe: Die Kontrastdifferenz des Hintergrundes und des aktuellen Menüpunktes ist teilweise zu niedrig.
  • Kontrast (Minimum): Der verwendete Text hat teilweise keine ausreichende Kontrastdifferenz zum Hintergrund.
  • Bilder von Text: Teilweise werden Texte als Bilder abgespeichert und wiedergegeben.
  • Tastatur: In der responsiven Ansicht (Vergrößerung um 400 % bzw. der Einstellung der Browserfensterbreite auf 320 CSS-Pixel) kann das sogenannte Hamburger-Menü (Bedienelement mit 3 waagerechten Strichen) nicht mit dem Tastaturfokus erreicht werden.
  • Blöcke überspringen: Es bestehen nur HTML5-Elemente zur Auszeichnung von Bereichen, die den Seitenaufbau nicht ausreichend erschließen. Es fehlt ein main-Container, um direkt zum Inhalt springen zu können. Vorhandene Überschriften sind dafür nicht ausreichend strukturiert. Sprunglinks oder sinnvolle WAI-ARIA-Landmarks zum Ansteuern der verschiedenen Bereiche sind nicht vorhanden.
  • Linkzweck (im Kontext): Aus dem Linktext „Beruf und Berufung! Richterin, Richter, Staatsanwältin und Staatsanwalt in Baden-Württemberg“ und dem nebenstehenden Kontext geht der Dateityp „PDF“ des verlinkten Dokuments nicht hervor.
  • Verschiedene Navigationsmöglichkeiten: Ein zweiter Zugangsweg zur Navigation ist nicht vorhanden. Es wird keine Suchfunktion oder ein Inhaltsverzeichnis (Sitemap) angeboten.
  • Fokus sichtbar: Die Fokusreihenfolge ist sowohl in der Desktopansicht als auch in der responsiven Ansicht durchgehend nicht nachvollziehbar, weil kein Fokusrahmen sichtbar ist.
  • Syntaxanalyse: Bei der Prüfung mit dem Bookmarklet „Check serialized DOM of current page“ und dem danach angewendeten Filter „Check for WCAG 2.0 parsing compliance“ von der Webseite https://validator.w3.org/nu/about.html, um festzustellen, ob der Quellcode der Webseite fehlerfrei ist, ergaben sich Fehler.
  • Deutsche Gebärdensprache: § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0 (Bereitstellung von Inhalten auf der Startseite in Deutscher Gebärdensprache) ist nicht erfüllt.
  • Leichte Sprache: § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0 (Bereitstellung von Inhalten auf der Startseite in Leichter Sprache) ist nicht erfüllt.
  • Barrierefreiheit von Dokumenten: Dokument entsprechen teilweise nicht dem PDF/UA-Standard.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.06.2024 erstellt. Die Erklärung wurde aufgrund der Prüfung der Webseite durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg erstellt.

    Die Erklärung wurde zuletzt am 12.06.2024 überprüft.

    4. Rückmeldung und Kontaktangaben

    Rückmeldungen, mit denen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt werden können, können per E-Mail an poststelle@jum.bwl.de erfolgen. Die Bearbeitung erfolgt durch die Personalreferate des Ministeriums der Justiz und für Migration, die per E-Mail über poststelle@jum.bwl.de und per Telefon unter 07112792156 erreichbar sind.

    5. Schlichtungsverfahren

    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

    Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

    Landeszentrum Barrierefreiheit
    Schlichtungsstelle
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 123 39375
    E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
    Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

    Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.