Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Das Studium im
Überblick

Das dreijährige Studium zur Gerichtsvollzieherin (LL.B.) / zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) beginnt jeweils am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen und ist in drei Phasen gegliedert:

1. Jahr

Studium an der Hochschule (Studienphase I)

2. Jahr

Praktische Ausbildung vor Ort bei Gerichten und Gerichtsvollziehern (Studienphase II)

3. Jahr

Studium an der Hochschule (Studienphase III)

Die fest in das zweite Studienjahr integrierte Praxisphase eröffnet den Studierenden bereits frühe Einblicke und praktische Erfahrungen in ihrem späteren Beruf.

Das Bestehen der einzelnen Themenmodule sowie der Bachelorarbeit ist Voraussetzung für den Abschluss als „Bachelor of Laws“ (LL.B.).

Gehalt von Anfang an

Von Beginn an werden die Studierenden zu Beamten auf Widerruf ernannt und sind finanziell abgesichert. Ein Beispiel: Unverheiratete Studierende erhalten ein monatliches Netto-Gehalt von ca. 1.350,- Euro und Beihilfe im Krankheitsfall.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

STUDIENBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre

STUDIENORT

Hochschule Rechtspflege Schwetzingen

AUSBILDUNGSVERLAUF

1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung
(Studienphase II)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase III)

ANWÄRTERBEZÜGE

Netto-Gehalt von ca. 1.350 EUR - monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.

ABSCHLUSS

Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)