Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Das Studium
in der Praxis
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher arbeiten eng mit den Gerichten zusammen. Um einen besseren Einblick in die Justiz zu bekommen und die Zusammenhänge kennenzulernen, beginnt das Praxisjahr daher bei den Amtsgerichten. Anschließend begleiten sie zukünftige Kolleginnen und Kollegen bei deren Arbeitsalltag. Dieser praktische Teil der Ausbildung verschafft den Studierenden einen guten Überblick – unterschiedliche Arbeitsweisen und Fachanwendungen sind eine gute Vorbereitung auf den späteren Berufseinstieg.
Gleichzeitig finden weiterhin Unterrichtseinheiten statt, um in Übungen und Seminaren die bereits erlernten Grundlagen zu vertiefen.
1. Jahr: Studium an der Hochschule (Studienphase I) 2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienphase II) 3. Jahr: Studium an der Hochschule (Studienphase III)
ANWÄRTERBEZÜGE
Netto-Gehalt von ca. 1.350 EUR - monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.