Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ein Beruf
mit Eigenständigkeit
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verbeamtet und gehören jeweils einem Amtsgericht an. Dennoch organisieren sie ihren Geschäftsbetrieb völlig eigenständig. Eine Besonderheit ist dabei, dass sie ein eigenes Büro führen und dafür nach Bedarf in eigener Verantwortung zusätzliche Bürokräfte einstellen können.
1. Jahr: Studium an der Hochschule (Studienphase I) 2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienphase II) 3. Jahr: Studium an der Hochschule (Studienphase III)
ANWÄRTERBEZÜGE
Netto-Gehalt von ca. 1.350 EUR - monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.