Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Ein Beruf
mit Verantwortung

Mit der Verantwortlichkeit für einen eigenen Bezirk entscheidet jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher selbständig über die Abwicklung der Gläubigeraufträge. Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix von Büro- und Außendiensttätigkeiten. Dabei bringt der tägliche Umgang mit unterschiedlichen Menschen und Situationen immer wieder neue Herausforderungen mit sich.

Zu den Schwerpunkten der Gerichtsvollziehertätigkeit gehören unter anderem:

DIE ZWANGSVOLLSTRECKUNG:

Sofern dafür nicht die Gerichte zuständig sind, verhelfen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher den Gläubigern, ihre gerichtlich festgestellten Ansprüche gegen die Schuldner durchzusetzen. Dabei gilt es in erster Linie, zwischen Schuldnern und Gläubigern zu vermitteln und eine gütliche Einigung, z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung, herbeizuführen. Wenn eine gütliche Einigung scheitert, kann die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher auch mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betraut werden. Als solche kommen beispielsweise in Betracht:

  • Die Einholung einer Vermögensauskunft beim Schuldner oder die Einholung von Auskünften über das Vermögen des Schuldners bei Dritten (z.B. den Trägern der Rentenversicherung),
  • die Pfändung von Sachen des Schuldners (mit einem Pfandsiegel) und deren Verwertung (= Versteigerung) mit anschließender Auszahlung des Erlöses an den Gläubiger,
  • die Wegnahme einer beweglichen Sache (z.B. eines Fahrzeugs) oder
  • die Räumung einer Wohnung.

DIE DURCHFÜHRUNG VON ZUSTELLUNGEN:

Wenn die Beteiligten in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren für die Zustellung von wichtigen Dokumenten selbst verantwortlich sind, können sie eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, um sicher zu sein und im Streitfall nachweisen zu können, dass der Empfänger die Dokumente wirklich erhalten hat.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

STUDIENBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre

STUDIENORT

Hochschule Rechtspflege Schwetzingen

AUSBILDUNGSVERLAUF

1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung
(Studienphase II)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase III)

ANWÄRTERBEZÜGE

Netto-Gehalt von ca. 1.350 EUR - monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.

ABSCHLUSS

Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)