Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Ein Beruf
mit Verantwortung
Zu den Schwerpunkten der Gerichtsvollziehertätigkeit gehören unter anderem:
DIE ZWANGSVOLLSTRECKUNG:
Sofern dafür nicht die Gerichte zuständig sind, verhelfen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher den Gläubigern, ihre gerichtlich festgestellten Ansprüche gegen die Schuldner durchzusetzen. Dabei gilt es in erster Linie, zwischen Schuldnern und Gläubigern zu vermitteln und eine gütliche Einigung, z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung, herbeizuführen. Wenn eine gütliche Einigung scheitert, kann die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher auch mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betraut werden. Als solche kommen beispielsweise in Betracht:
- Die Einholung einer Vermögensauskunft beim Schuldner oder die Einholung von Auskünften über das Vermögen des Schuldners bei Dritten (z.B. den Trägern der Rentenversicherung),
- die Pfändung von Sachen des Schuldners (mit einem Pfandsiegel) und deren Verwertung (= Versteigerung) mit anschließender Auszahlung des Erlöses an den Gläubiger,
- die Wegnahme einer beweglichen Sache (z.B. eines Fahrzeugs) oder
- die Räumung einer Wohnung.
DIE DURCHFÜHRUNG VON ZUSTELLUNGEN:
iBox
EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife
STUDIENBEGINN UND DAUER
Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre
STUDIENORT
Hochschule Rechtspflege Schwetzingen
AUSBILDUNGSVERLAUF
1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung
(Studienphase II)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase III)
ANWÄRTERBEZÜGE
Netto-Gehalt von ca. 1.350 EUR - monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.
ABSCHLUSS
Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)