Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Die Ausbildung an
der Berufsschule

Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt – je nach Ausbildungszentrum – an der Berufsschule in Ellwangen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Ravensburg oder Stuttgart.

Je nach Berufsschule und Ausbildungsjahr findet der Unterricht an bestimmten Wochentagen im Wechsel mit der praktischen Ausbildung oder in bestimmten Zeiträumen als Blockunterricht statt.

Manche Berufsschulen bieten zusätzlich – neben der Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten – auch die Möglichkeit an, das Fachabitur nachzuholen.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mittlerer Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschluss)

AUSBILDUNGSBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 2,5 Jahre

AUSBILDUNGSORTE

Ausbildungszentren bei den Amtsgerichten Bruchsal, Ellwangen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim,  Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waiblingen, Waldshut-Tiengen, Ausbildungszentren bei den Landgerichten Hechingen und Mosbach
sowie Landgerichte und Staatsanwaltschaften.

AUSBILDUNGSVERGÜTUNG

monatlich Stand 1. Dezember 2022:
Ausbildungsjahr: 1.086,82 Euro
Ausbildungsjahr: 1.140,96 Euro
Ausbildungsjahr: 1.190,61 Euro

 

weitere Infos und aktuelle Beträge auf der Seite
des LBV Baden-Württemberg