Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mindestens ein Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung

AUSBILDUNGSBEGINN UND DAUER

Ein Beginn ist das ganze Jahr hindurch möglich, die Ausbildung dauert mindestens 18 Monate. Der fachtheoretische Teil, der drei Blöcke zu je einem Monat umfasst, findet in Mannheim statt.

BEWERBUNG

Wird bei einer Behörde eine Stelle frei, schreibt sie diese direkt aus – Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) können sich dann direkt dort bewerben.

VERGÜTUNG

In der Ausbildung erfolgt die Vergütung in der Entgeltgruppe TV-L 4, eine Zulage kann gewährt werden.