Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Das Qualifizierungsprogramm

Interessenten für den Justizwachtmeisterdienst werden zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses als Justizhelfer eingestellt. Die Ausbildungsdauer beträgt im Regelfall 18 Monate. Darin eingeschlossen sind drei jeweils einmonatige fachtheoretische Ausbildungsabschnitte.

Der fachtheoretische Teil der Ausbildung wird im Fachzentrum für Justizwachtmeister in der Justizvollzugsanstalt Mannheim durchgeführt.
Das Beschäftigungsverhältnis ist zunächst für ein Jahr befristet und wird mit erfolgreichem Ausbildungsverlauf entsprechend verlängert. Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), daneben kann eine Zulage gewährt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann in das Beamtenverhältnis auf Probe (Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 7 mit Amtszulage) übernommen werden, wer die oben genannten persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mindestens ein Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung

AUSBILDUNGSBEGINN UND DAUER

Ein Beginn ist das ganze Jahr hindurch möglich, die Ausbildung dauert mindestens 18 Monate. Der fachtheoretische Teil, der drei Blöcke zu je einem Monat umfasst, findet in Mannheim statt.

BEWERBUNG

Wird bei einer Behörde eine Stelle frei, schreibt sie diese direkt aus – Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) können sich dann direkt dort bewerben.

VERGÜTUNG

In der Ausbildung erfolgt die Vergütung in der Entgeltgruppe TV-L 4, eine Zulage kann gewährt werden.