Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Die Bewerbung
Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg stellt laufend qualifizierte Juristinnen und Juristen (w/m/d) für den höheren Justizdienst des Landes ein. Feste Einstellungszeitpunkte gibt es nicht.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind besonders erwünscht. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung können sich mit Fragen – auch schon vor einer Bewerbung – an den zuständigen Schwerbehindertenvertreter Herrn Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Vatter (Telefon: (0711) 212-0) wenden und sich von diesem auch vertraulich beraten lassen. Einzelheiten finden Sie hierzu auch in unserem Merkblatt (PDF).
Die Neueinstellung in den richterlichen und den staatsanwaltlichen Dienst erfolgt grundsätzlich als Richterin oder Richter auf Probe. Im Justizvollzug erfolgt die Einstellung in der Regel als Regierungsrätin bzw. Regierungsrat im Beamtenverhältnis auf Probe.
EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
- Sie müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen (z. B. deutsche Staatsangehörigkeit, Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung, Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 48 Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg).
- Sowohl die Erste juristische Prüfung als auch die Zweite juristische Staatsprüfung müssen in der Regel mit mindestens 8,0 Punkten abgeschlossen sein.
Zusätzliche Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen etwa als Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Juristin oder Jurist in einem Unternehmen ist als ergänzende Qualifikation immer ein Plus! - Wir legen nicht nur Wert auf große Fachkompetenz, sondern auch auf ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen, etwa Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Kritikfähigkeit. Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem Anforderungsprofil für das Eingangsamt. Außerdem fordern wir ein amtliches Führungszeugnis und Ihre Referendar-Personalakten an. Darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern.
- Für die Einstellung benötigen wir überdies ein amtsärztliches Zeugnis über Ihre gesundheitliche Eignung. Den dazu erforderlichen Untersuchungsauftrag erhalten Sie nach einem Vorstellungsgespräch von uns.
BEWERBUNGSMODALITÄTEN
Ihre Bewerbung richten Sie bitte möglichst per e-Mail (poststelle@jum.bwl.de) an das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg. Eine Bewerbung per Post (Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart) ist ebenfalls möglich.
Bitte fügen Sie Ihrem Bewerbungsschreiben folgende Unterlagen bei:
- Motivationsschreiben
- tabellarischer oder ausführlicher Lebenslauf
- Bewerbungsbogen (Word-Datei)
- Lichtbild
- Kopien der Zeugnisse über die Erste juristische Prüfung und die Zweite juristische Staatsprüfung sowie der Mitteilungen über die Ergebnisse der Klausuren; Kopien der Zeugnisse der Stationsausbilder und – falls vorhanden – der Arbeitsgemeinschaftsleiter, eine Kopie des Abiturzeugnisses, ggf. Arbeitszeugnisse / dienstliche Beurteilungen
- Erklärungen zur Einstellung in den höheren Justizdienst (PDF)
- Erklärung zur Verfassungstreue (PDF)
- bei schwerbehinderten Menschen eine beglaubigte Abschrift des Bescheids des Versorgungsamts (kann nach Dienstantritt nachgereicht werden)
Haben Sie schon eine konkrete Vorstellung, in welchem Bereich Sie gerne tätig werden? Bitte geben Sie Ihre Wünsche – ebenso wie örtliche Präferenzen – im Bewerbungsbogen an („Verwendungswünsche“).
Wenn Sie sich per e-Mail bewerben, bitten wir Sie, uns die Unterlagen nach Möglichkeit im pdf-Format (pro e-Mail maximal 10 MB) zur Verfügung zu stellen. Bitte fassen Sie nicht mehrere Dokumente zu einer pdf-Datei zusammen, sondern reichen Sie für jedes einzelne Dokument eine neue pdf-Datei mit eindeutigem Dateinamen ein, aus dem sich der Inhalt der Datei ergibt.
Bitte beachten Sie, dass die anlässlich des Vorstellungsgesprächs anfallenden Reisekosten nicht erstattet werden können.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurücksenden. Wenn Sie eine Rücksendung wünschen, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls vernichten wir die Unterlagen zu gegebener Zeit.