Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Als Richterin, Richter, Staatsanwältin und Staatsanwalt

  • ARBEITEN SIE UNABHÄNGIG UND UNPARTEIISCH

    Sie vermitteln in Konflikten, ermitteln von Amts wegen und entscheiden nach Gesetz und Recht, frei von Mandanten- oder Arbeitgeberinteressen. Ihre Unabhängigkeit wird durch die Verfassung garantiert.

  •  ÜBERNEHMEN SIE ANSPRUCHSVOLLE AUFGABEN UND TRAGEN HOHE GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG

    Vom ersten Tag Ihrer Tätigkeit an widmen Sie sich eigenverantwortlich anspruchsvollen Aufgaben und tragen maßgeblich zur Sicherung des Rechtsfriedens und des Justizgewährungsanspruchs bzw. der Strafverfolgung und damit zum Funktionieren des Rechtsstaates bei. Als Richterin, Richter, Staatsanwältin und Staatsanwalt übernehmen Sie hohe Verantwortung für Staat und Gesellschaft, aber auch für die von richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen betroffenen Menschen.

  • STEHEN SIE IM KONTAKT MIT MENSCHEN UND MITTEN IM LEBEN

    Bei uns kann Sie niemand unter Aktenbergen oder in einem Hinterzimmer verstecken. Im unmittelbaren Kontakt zu Beteiligten und Parteien, Rechts-anwältinnen und Rechtsanwälten, Kolleginnen und Kollegen sind Ihre Konflikt- und Teamfähigkeit ebenso gefragt wie Ihr Kommunikations- und Einfühlungsvermögen.

  • WERDEN SIE SYSTEMATISCH UND INDIVIDUELL GEFÖRDERT

Auf der Grundlage eines ganzheitlichen Personalentwicklungskonzeptes (Datei wird derzeit aktualisiert) werden Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg systematisch und individuell gefördert – auch in Teilzeit! Wir bieten Ihnen ein breit gefächertes Fortbildungsangebot mit jährlich über 200 Veranstaltungen im Land sowie bei der Deutschen Richterakademie. Neben Fachtagungen sind uns dabei Fortbildungen zum Ausbau kommunikativer und sozialer Kompetenzen besonders wichtig.

  • WERDEN SIE (NUR) NACH EIGNUNG, BEFÄHIGUNG UND FACHLICHER LEISTUNG BEURTEILT

    Über Ihre Karriere als Richterin, Richter, Staatsanwältin und Staatsanwalt entscheiden Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. „Billable hours“ und persönliche Beziehungen spielen bei uns keine Rolle. Das Grundgesetz garantiert Ihnen eine lebenslange, amtsangemessene Alimentierung. Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern kennen wir nicht.